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Praxis zum Lällekönig
Dr. med. Annemarie Haag Jordan

Kohlenberg 3
CH - 4051 Basel

Telefon: +41612620266
Telefax: +41612620268

 

Zahnschmuck

Bei Zahnschmuck handelt es sich um modische Accessoires wie Schmucksteine oder Motivfolien, die auf Wunsch des Patienten mittels Adhäsivtechnik (spezielle Klebetechnik) auf den Labialflächen (zur Lippe gerichtete Zahnflächen) der oberen Schneidezähne befestigt werden.

Dabei handelt es sich um eine rein kosmetische Maßnahme, die aber dennoch professionell in der zahnärztlichen Praxis durchgeführt werden sollte, um Zähne und Gingiva (Zahnfleisch) vor Schaden zu bewahren. Als Zahnarzt kann man dem Zahnschmuck aus verschiedenen Gründen durchaus kritisch gegenüber stehen (vgl. Kontraindikationen bzw. Gegenanzeigen). Diesen gegenüber steht folgendes Argument als Fürsprecher: Wenn Zahnschmuck konsequent nur bei guter Zahnpflege angeboten und eingesetzt wird, wirkt er als hervorragender Motivator für eine dauerhaft gute Zahnpflege.

Zahnschmuck wird in vielerlei Variationen angeboten, die sich in Ausführung und Kosten erheblich unterscheiden, so beispielsweise:

  • Dazzler: Goldfolien mit Spezialbeschichtung zum dauerhaften Aufkleben
  • Twinkles®: dünne massive Halbreliefs aus echtem Gold oder Weißgold ohne oder mit eingefassten Kristall- Halbedel- oder Edelsteinen mit patentierter Rückseite zum dauerhaften Aufkleben
  • Skyces (z. B. BrilliAnce®): Schmucksteine ohne metallene Einfassung aus hochwertigem Kristallglas (z. B. Swarovski) oder Diamanten mit einem Durchmesser von 1,8 mm bis 2,6 mm, die eine verspiegelte Rückseite haben und dadurch bei Lichteinfall ein brillantes Glitzern entfalten. Auch sie werden dauerhaft mit der Zahnoberfläche verklebt.
  • Zahncaps: haben sich aus Zahnkronen aus Gold, Silber oder Platin mit oder ohne eingearbeiteten Schmucksteinen entwickelt, für die sich die Patienten die Zähne regelrecht präparieren (beschleifen) ließen und die dauerhaft zementiert wurden. Inzwischen sind diese als Metallkappen zum gelegentlichen Einsetzen erhältlich, mit allen daraus entstehenden Nachteilen für die Passgenauigkeit des Kronenrandes und Zahnfleischreizungen.
  • Grillz (Grills; Hip Hop Grillz): Weiterentwicklung der Zahncaps, die nicht nur Einzelzähne, sondern die gesamten oberen und/oder unteren Schneidezähne erfassen. Sie können individuell im zahntechnischen Labor aus Gold, Silber oder Platin mit oder ohne eingefasste Schmucksteine hergestellt werden. Alternativ sind preiswerte One Size-Grillz erhältlich, die mit einem Silikonschlüssel an die Zähne angepasst werden.
  • Zahn-Tattoos: farbige Miniaturbildchen, die auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden und sich durch die Mundhygiene nach wenigen Tagen ablösen oder abnutzen. Sie sind eine geeignete Methode für diejenigen, die nur kurzfristig zu besonderen Gelegenheiten einen modischen Akzent setzen wollen oder ein Versuch für diejenigen, die sich noch nicht an dauerhaften Zahnschmuck heranwagen.

Indikationen (Anwendungsgebiete)

Bei Zahnschmuck handelt es sich um modische Accessoires und somit um rein kosmetische Maßnahmen, die mit Zahnheilkunde im eigentlichen Sinn nichts zu tun haben. Dementsprechend ist der Wunsch des Patienten die einzige Indikationsstellung, wobei dem Zahnarzt umso mehr die Aufgabe zukommt, vor möglichen Komplikationen und Kontraindikationen zu warnen.

Das Verfahren

1. Vor dem Anbringen des Zahnschmucks steht in jedem Fall die Aufklärung des Patienten. Jeder dauerhaft verklebte Zahnschmuck wird auf dieselbe Art und Weise adhäsiv an der Zahnoberfläche befestigt:

  • Zahnreinigung mit fluoridfreier Paste und Bürstchen bzw. Gummikelch
  • Trockenlegung: relativ oder absolut mit Kofferdam (Spanngummi), letzteres insbesondere bei Versorgung mehrerer Zähne
  • Säure-Ätz-Technik: die für den Schmuck ausgewählte Stelle wird chemisch durch 35%-ige Phosphorsäure aufgeraut
  • Adhäsive Klebetechnik: niedrigvisköses (dünnflüssiger) glasklares Kompositmaterial wird als Klebevermittler auf die aufgeraute Zahnoberfläche bzw. die Rückseite des Schmucks aufgetragen. Kompositfüllungen (Kunststofffüllungen) und Fissurenversiegelungen werden durch dieselbe Technik mit dem Zahn verbunden.
  • Kontrolle auf Kompositüberschüsse, ggf. Feinausarbeitung mit feinstkörnigen Polierdiamanten
  • Fluoridierung der Zahnoberfläche mit Lack oder Gel, um nach der Anätzung deren Remineralisierung zu fördern.

2. Entfernen des Zahnschmucks:

Dauerhaft befestigter Zahnschmuck hält ca. sechs bis 24 Monate, es gibt aber durchaus auch Einzelfälle mit einer Haltbarkeit von bis zu zehn Jahren. Die Entfernung des Schmucks, dessen man in dieser langen Zeit durchaus überdrüssig werden kann, ist problemlos möglich:

  • Entfernung mit einem Spezialinstrument
  • vorsichtiges Abschleifen des Kompositmaterials mit zahnärztlichen Präparationsinstrumenten ohne Verletzung der Zahnoberfläche
  • Politur der Zahnoberfläche
  • Fluoridierung

Mögliche Komplikationen

  • Verschlucken: Es ist nicht auszuschließen, dass der Schmuck beim Kauen harter Nahrung von der Zahnoberfläche durch Scherkräfte abgelöst wird und anschließend verschluckt wird.
  • Aspiration: Schwerwiegender als das Verschlucken wäre das Einatmen des abgelösten Zahnschmucks, der, sollte er nicht abgehustet werden können, durch eine Bronchoskopie entfernt werden muss.
  • Abplatzen von Zahnhartsubstanz: Denkbar ist auch das versehentliche Aufbeißen auf den abgelösten Zahnschmuck, was wiederum zu Schmelzrissen oder Abplatzen von Zahnschmelz an den betroffenen Zähnen führen kann
  • Gingivitis: Bei unzureichender Mundhygiene ist die Gefahr groß, dass sich um den Schmuck herum vermehrt Plaque ansammelt. Sitz der Schmuck nahe am Zahnfleischrand, kann es zur Zahnfleischentzündung kommen.
  • Randkaries: Da der Schmuck eine Erhebung auf der Zahnoberfläche darstellt, ist das Zähneputzen im Vergleich zur ehemals glatten Zahnoberfläche in jedem Fall erschwert, somit ein erhöhtes Kariesrisiko vorhanden. Für den Zahnschmuck ist daher eine gute Mundhygiene die Grundvoraussetzung!
  • Parodontitis: Häufig getragene nicht individuell angefertigte Zahncaps und Grillz mit schlechter Passform stellen einen starken Reiz für die Gingiva (Zahnfleisch) dar, die sich bei nicht optimaler Mundhygiene zwangsläufig entzünden muss. In der weiteren Folge kann es sogar zur entzündlichen Schädigung des Zahnhalteapparates, der sogenannten Parodontitis, kommen.

Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Aus den aufgezählten Komplikationsmöglichkeiten ergeben sich folgende Kontraindikationen, die das Setzen von Zahnschmuck von vornherein verbieten:

  • unzureichende Mundpflege
  • multiple kariöse Läsionen (Karies an vielen Stellen im Gebiss)
  • bestehende chronische Gingivitis
  • bestehende Parodontitis
  • Allergie gegen Komposit oder Material des Schmucks
  • Tragen von abnehmbaren Zahnschmuck während des Schlafens
  • Tragen von Zahncaps und Grillz bei Grunderkrankungen, die die Immunabwehr schwächen (Immundefizienz; Abwehrschwäche)
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